Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. Busch | Leopoldstr. 159 in 80804 München | Tel. 089 / 3 11 80 77
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Herzlich willkommen in der Praxis für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie
Dr. Friedhelm Busch
im leopold medical center in München-Schwabing!


Auf den folgenden Internetseiten haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck von den Praxisgegebenheiten und -besonderheiten der Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. Friedhelm Busch im leopold medical center zu verschaffen.

Das Bestreben ist es, Ihnen mit dem praxisspezifischen differenzierten Leistungsspektrum eine optimale Versorgung zu bieten. Sollten Sie Fragen zu den praxisspezifischen Behandlungsmaßnahmen haben, zögern Sie bitte nicht, dieses anzusprechen. Sie werden gern und umfassend informiert.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Rezeption - Praxis für Mund-, Kiefer & Gesichtschirurgie Dr. Friedhelm Busch in 80804 München

Das Team der Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. Friedhelm Busch

Vita
Dr. Friedhelm Busch

1976-77 Studium der Pharmazie an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster

1977-82 Studium der Zahnheilkunde an der Freien Universität Berlin

08.09.1982 Approbation als Zahnarzt

1983-89 Studium der Humanmedizin an der Freien Universität Berlin

1989-90 Praktisches Jahr an der Ludwig-Maximilians-Universität München

15.12.1992 Approbation als Arzt

17.01.1996 Anerkennung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Berufstätigkeit

1984-85 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für zahnärztliche Chirurgie an der Freien Universität Berlin
Leiter: Prof. Dr. Peter Reichart

1991-99 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Leiter: Prof. Dr. mult Dieter Schlegel und Prof. Dr. Dr. Michael Ehrenfeld

1996 Promotion zum Dr. med.
(wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Kieferknochenregeneration)

ab 1999 Tätigkeit in freier Praxis als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Unsere Leistungen

Berufsgruppe
Mund-Kiefer-Gesichtschirurg/in

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
Kieferorthopäden

Weitere Schwerpunkte
Implantologie



Rezeption - Praxis für Mund-, Kiefer & Gesichtschirurgie Dr. Friedhelm Busch in 80804 München


Unsere Praxis

leopold medical center
Facharztzentrum München-Schwabing

Das Haus der kurzen Wege

Im leopold medical center finden Sie renommierte Fachärzte sowie Krankengymnasten und Physiotherapeuten unter einem Dach. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Fachrichtungen steht die effiziente, qualifizierte und menschliche Betreuung der Patientinnen und Patienten ganz im Mittelpunkt. Beratung, Diagnostik und Therapie können so individuell auf jeden Patient abgestimmt werden.

Die Ärzte, Krankengymnasten und Physiotherapeuten des leopold medical center arbeiten alle nach neuesten medizinischen Erkenntnissen und sind mit den modernsten medizinischen Geräten der jeweiligen Fachdisziplin ausgestattet. Alle Praxen sind hochwertig eingerichtet und bestechen durch ihre helle und freundliche Atmosphäre. Die Pantientinnen und Patienten werden durch kompetente, regelmäßig geschulte und freundliche Mitarbeiterinnen in den einzelnen Praxen rundum betreut und versorgt.

Die Ärzte und Therapeuten des leopold medical center pflegen auf verschiedenen Ebenen einen intensiven Austausch mit der im gleichen Haus angesiedelten neurologischen Klinik. Dabei spielen Weiterbildung und Qualitätssicherung eine entscheidende Rolle. Diese Synergien kommen in vollem Umfang der optimalen Versorgung unserer Patienten zugute.

Das leopold medical center ist ein modernes und zukunftsorientiertes Ärztehaus. Ärzte und Therapeuten verstehen ihren medizinischen Versorgungsauftrag auch als serviceorientierte Dienstleistung. Die Patienten sollen das partnerschaftliche Konzept des leopold medical center spüren und davon profitieren.

Günstig gelegen

Das leopold medical center befindet sich in Schwabing, Münchens lebendigstem Stadtviertel.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn und Bus) und mit dem Auto ist das leopold medical center sehr leicht zu erreichen. Exklusiv für die Patienten des Ärztehauses sind ausreichend Parkplätze in der Tiefgarage reserviert.

Das leopold medical center ist übersichtlich beschildert und bietet auch gehbehinderten Patienten einen ungehinderten Zugang. Über zwei Lifte sind alle Einrichtungen des Hauses eng miteinander verbunden.

Ladengeschäfte im Erdgeschoss ergänzen die medizinischen Einrichtungen im Hause und bieten die Möglichkeit, auch kurzfristig Einkäufe zu erledigen.

Gesundheitsnachrichten

Gesunde Mundflora: Warum sie entscheidend für unser Wohlbefinden ist
Gesunde Mundflora - Schlüssel zur allgemeinen Gesundheit

Eine ausgeglichene Mundflora ist essenziell für unsere Gesundheit. Studien zeigen, dass sie nicht nur Karies und Zahnfleischentzündungen vorbeugt.

Die Mundhöhle ist weit mehr als nur der Eingang zum Verdauungssystem - sie spielt eine zentrale Rolle für die gesamte Gesundheit. Eine ausgewogene Mundflora, also das Gleichgewicht der Mikroorganismen im Mund, trägt nicht nur zur Mundgesundheit bei, sondern kann auch das Risiko für systemische Erkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Leiden reduzieren.

Experten warnen: Eine gestörte Mundflora kann schwerwiegende Folgen haben. Ungleichgewichte können die Entstehung von Karies und Zahnfleischerkrankungen fördern, zu Mundgeruch führen und das Immunsystem belasten. Studien zeigen zudem einen direkten Zusammenhang zwischen einer gestörten Mundflora und erhöhtem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Atemwegsinfektionen.

Risikofaktoren und präventive Maßnahmen

Die Ursachen für eine gestörte Mundflora sind vielfältig. Neben einer zuckerreichen Ernährung, mangelnder Mundhygiene und der Einnahme bestimmter Medikamente können auch Rauchen, Alkoholkonsum und Stress eine Rolle spielen.

Doch es gibt gute Nachrichten: Eine gesunde Mundflora lässt sich aktiv fördern. Regelmäßiges Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta, der Einsatz von Zahnseide und eine ausgewogene Ernährung mit wenig Zucker, aber vielen probiotischen Lebensmitteln können helfen. Auch der Verzicht auf Rauchen und Alkohol trägt maßgeblich zu einer stabilen Mundflora bei. Zudem gewinnen probiotische Präparate zur Unterstützung des oralen Mikrobioms zunehmend an Bedeutung.

Die Bedeutung der Mundflora für die allgemeine Gesundheit

Viele Menschen unterschätzen, wie eng die Mundgesundheit mit der allgemeinen Gesundheit verknüpft ist. Bakterien aus einer gestörten Mundflora können über die Blutbahn in andere Körperbereiche gelangen und dort Entzündungen sowie Krankheiten auslösen. Besonders im Fokus der Forschung steht der Zusammenhang zwischen Parodontitis und chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten. Eine dauerhafte Zahnfleischentzündung erhöht nachweislich das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle, da entzündliche Prozesse die Gefäßgesundheit negativ beeinflussen.

Ein weiteres Beispiel ist die Verbindung zwischen der Mundflora und Atemwegserkrankungen. Studien belegen, dass schädliche Bakterien aus dem Mundraum in die Lunge gelangen und dort Infektionen wie Lungenentzündungen begünstigen können. Dies ist insbesondere für ältere Menschen oder immungeschwächte Personen von Bedeutung.

Tipps zur Förderung einer gesunden Mundflora

Um eine gesunde Mundflora aufrechtzuerhalten, sollten folgende Maßnahmen in den Alltag integriert werden:

1. Gründliche Mundhygiene: Zweimal tägliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta sowie die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Interdentalbürsten. 2. Zuckerarme Ernährung: Reduktion von zuckerhaltigen und verarbeiteten Lebensmitteln, die das Wachstum schädlicher Bakterien fördern. 3. Probiotika für den Mundraum: Der Einsatz von speziellen probiotischen Präparaten kann helfen, das Gleichgewicht der Mundflora zu stabilisieren und das Risiko für Karies und Zahnfleischerkrankungen zu senken. 4. Regelmäßige Zahnarztbesuche: Professionelle Zahnreinigungen und Kontrolluntersuchungen sind essenziell, um frühzeitig Probleme zu erkennen und zu behandeln. 5. Ausreichend Flüssigkeit: Eine ausreichende Speichelproduktion ist wichtig, um Bakterien und Speisereste aus dem Mundraum zu spülen. Wasser ist hierbei das beste Getränk zur Unterstützung der Mundflora. 6. Stressmanagement: Chronischer Stress kann das Immunsystem schwächen und sich negativ auf die Mundgesundheit auswirken. Entspannungstechniken wie Meditation oder Sport können helfen, das Immunsystem zu stärken.

Die Zukunft der Mundgesundheit

Wissenschaftler arbeiten an innovativen Lösungen für eine gezielte Förderung der Mundflora. In Zukunft könnten individualisierte Mundpflegeprodukte dazu beitragen, die Balance der Mikroorganismen noch gezielter zu unterstützen. Experten sind sich einig: Die Bedeutung der Mundflora für die allgemeine Gesundheit wird weiterhin an Relevanz gewinnen.
Ein vielversprechender Forschungsansatz ist der gezielte Einsatz von Probiotika, die schädliche Bakterien verdrängen und das Wachstum nützlicher Mikroorganismen unterstützen. Zudem wird intensiv an neuen, maßgeschneiderten Mundpflegeprodukten geforscht, die individuell auf die Zusammensetzung der oralen Mikroflora abgestimmt sind.

Vorbeugen ist besser als heilen
Wie die Prophylaxe beim Zahnarzt helfen kann

Prophylaxe ist die beste Methode, um Karies und andere Zahnprobleme zu vermeiden. Ein Zahnarzt mit Schwerpunkt auf Prophylaxe kann Ihnen helfen, Ihre Zähne gesund zu halten und Karies vorzubeugen.

Viele Menschen denken, dass ein Zahnarztbesuch nur notwendig ist, wenn man Schmerzen hat oder eine konkrete Behandlung benötigt. Dabei ist es doch viel sinnvoller, einfach regelmäßig zu einem Zahnarzt zu gehen. So können mögliche Erkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Auch für diejenigen, die bereits an einer Zahnkrankheit leiden, ist es sehr wichtig, regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass schlimmere Folgen verhindert werden können.

Vorteile einer Prophylaxe:

-Regelmäßige Zahnputz- und Zahnseidenroutinen

-Regelmäßige Zungenreinigungen

-Verwendung von Fluorid

-Professionelle Zahnreinigung

-Behandlung von Kariesfrüherkennung

Regelmäßige Zahnputz- und Zahnseidenroutinen sind sehr wichtig, um Karies vorzubeugen. Die empfohlene Zeit für das Zähneputzen beträgt mindestens zwei Minuten. Die richtige Technik ist ebenso wichtig, wie die Zeitdauer. Die Zähne sollten mit einer weichen Zahnbürste in kreisenden Bewegungen gereinigt werden. Auch das regelmäßige Reinigen der Zunge mit einer Zungenschaber oder -bürste ist sehr wichtig, um Bakterien im Mund zu entfernen. Fluorid ist ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe, da es die Zähne vor Karies schützt. Regelmäßiges Zähneputzen mit Fluoridzahncreme ist sehr wichtig. Außerdem kann Fluorid in Form von Fluouridierten Speisesalz, Fluoridtabletten, -spülungen oder -geles angewendet werden. Die empfohlene Menge an Fluorid sollte jedoch nicht überschritten werden. Die Kariesfrüherkennung ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Prophylaxe. Die professionelle Zahnreinigung ist vorbeugend für Parodontitis und Karies. Bei der Kariesfrüherkennung handelt es sich um die regelmäßige Überwachung des Mundes auf Anzeichen von Karies. Eine professionelle Zahnreinigung ist besonders wichtig bei Kindern und Jugendlichen, da diese ein höheres Risiko für Karies haben.

„Stabile Gesundheitsversorgung als Stabilitätsanker unserer Demokratie“
Gemeinsame Positionierung von ABDA, DKG, KBV und KZBV

Die vier führenden Verbände in der Gesundheitsversorgung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Allianz für ein „starkes, resilientes Gesundheitssystem“ geschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier beschreiben sie die Vision eines leistungsfähigen Gesundheitssystems als Basis einer demokratischen Gesellschaft und damit zugleich auch des sozialen Friedens.
Deutlich kritisieren die Institutionen die Gesundheitspolitik der vergangenen Legislaturperiode. „Sie war geprägt durch ein bisher nicht bekanntes Maß an Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung, aber auch gegenüber den Leistungserbringern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken“, heißt es im Papier.

Die Verbände fordern einen konsequenten „Politikwechsel in der Gesundheitspolitik“ und bieten dafür ihre Zusammenarbeit und Expertise an. In sieben Punkten skizzieren sie ihre Vorstellungen und Forderungen. So wollen sie unter anderem gemeinsam mit der Politik praxisnahe und bürokratiearme Lösungen zur Entlastung des Gesundheitssystems schaffen sowie den Prozess der Digitalisierung patientenorientiert vorantreiben – und zwar mit positiven Anreizen und ohne Sanktionen.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte bilden die Entwicklung effektiver Präventionsprogramme, der Einsatz für eine sektorenübergreifende Notfallversorgung sowie eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem weltoffenen und werteorientierten Gesundheitssystem.

Thomas Preis, Präsident der ABDA: „Mit unserem gemeinsamen Papier senden wir ein deutliches Signal der Geschlossenheit an die neue Bundesregierung. Die neue Koalition muss mit Blick auf den demographischen Wandel die gesamte wohnortnahe Gesundheitsversorgung schnell stabilisieren, anstatt sie – wie es seit Jahren beispielsweise bei den Apotheken der Fall ist – von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abzukoppeln. Ein ‚Weiter so!‘ würde zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürgern führen.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, fordert: „Nach drei Jahren der Sprachlosigkeit brauchen wir wieder einen konstruktiven ehrlichen Dialog, um nachhaltige Lösung für die Gesundheitsversorgung zu schaffen. Die Herausforderungen sind zu groß, als dass diese in einem Gegeneinander zu lösen wären. Politik muss Entscheidungen treffen, aber dazu braucht es im Vorfeld den Austausch mit der Selbstverwaltung und den Praktikern im System.“

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärt: „Die vergangenen Jahre waren gesundheitspolitisch verlorene Jahre. Die Rahmenbedingungen sind in fast allen Bereichen eher noch schlechter geworden. Wir setzen auf einen Neuanfang, denn Politik ist gut beraten, mit uns zu sprechen, also denjenigen, die am besten wissen, wie Versorgung vor Ort organisiert wird – und die vor allem nah bei den Patientinnen und Patienten sind.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, führt aus: „Der gesundheitspolitische Kurs der letzten drei Jahre war geprägt von kurzsichtiger Kostendämpfung und weitestgehender Ignoranz gegenüber den Selbstverwaltungspartnern. Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung sein. Die Selbstverwaltungspartner stehen hierfür mit ihrer Expertise und den Erfahrungen aus dem Praxisalltag bereit.“

Täuschung im Kopf?
Chronische Rückenschmerzen könnten nur erlernt sein!

Rückenschmerzen treten weltweit immer häufiger auf – ein Problem, das mit unseren veränderten Lebensgewohnheiten, Arbeitsbedingungen und auch psychosozialen Faktoren zusammenhängt. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass Rückenschmerzen früher oft nicht diagnostiziert oder gemeldet wurden. Die steigenden Fallzahlen könnten daher sowohl auf eine tatsächliche Zunahme als auch auf eine verbesserte Diagnostik und ein höheres Bewusstsein für das Problem zurückzuführen sein. „Die eigentliche Herausforderung bei den meisten Menschen besteht darin, präventive Maßnahmen in den Alltag zu integrieren, bevor der Schmerz chronisch wird.“ sagt Sportwissenschaftler Markus Zodel.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begünstigten der Ausbau des Gesundheitswesens, bessere soziale Absicherungen und die wachsende Rolle der Orthopädie die verbreitete Empfehlung von Bettruhe als Therapie. Doch langfristige Bettruhe wurde später als problematisch erkannt – Studien zeigen, dass sie in vielen Fällen das Risiko einer Chronifizierung erhöht. Zudem führte die Erwartung, Ärzte müssten alle Schmerzen lindern, zu unrealistischen Vorstellungen und zu einer steigenden Zahl von Patienten mit chronischen Beschwerden. Während chirurgische Eingriffe vielen halfen, blieben bei anderen anhaltende Beschwerden nach gescheiterten Operationen bestehen. In vielen Fällen lässt sich eine Verbesserung ohne drastische Maßnahmen erzielen – oft genügt nur Bewegung. Neben gezielten Kräftigungsübungen kann es Wunder wirken, den Arbeitsplatz bewegungsfreundlicher zu gestalten. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, der Haltungswechsel ermöglicht, ist dafür ein guter Anfang. "Wer sich mehr bewegt und auf ergonomisches Arbeiten achtet, merkt oft schneller eine Besserung.“ empfiehlt Herr Zordel.

Obwohl Bewegung seit Jahrzehnten empfohlen wird, nimmt die Prävalenz chronischer Rückenschmerzen weiter zu. Laut einer aktuellen Studie im Fachmagazin The Lancet sind Rückenschmerzen die weltweit häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2020 waren 619 Millionen Menschen betroffen, und bis 2050 könnte diese Zahl auf 843 Millionen steigen. Doch warum nehmen chronische Rückenschmerzen immer weiter zu? Könnte es sein, dass sie eher mit dem Gehirn als mit rein körperlichen Ursachen zusammenhängen? Viele Experten beziehen sich dabei auf die pawlowsche These. Im berühmten Pawlow-Experiment reichte das bloße Läuten einer Glocke, um bei einem Hund Speichelfluss auszulösen – selbst ohne Futter. Ähnlich kann es bei chronischem Schmerz sein: Der ursprüngliche Auslöser ist nicht mehr erforderlich, um Schmerzen hervorzurufen. Andere Reize können die gleiche Reaktion auslösen. Wenn jemand davon überzeugt ist, eine Verletzung zu haben, sendet das Gehirn ein Alarmsignal und erzeugt Schmerz, um den Körper zu schützen. So entsteht die Vorstellung, dass bestimmte Bewegungen die Ursache des Schmerzes sind - konditionierte Reaktionen. Chronischer Schmerz könnte also eine erlernte Reaktion aufgrund einer ungenauen Kodierung der ursprünglichen Verletzung sein. Das gespeicherte Bild dieser Verletzung kann im Gehirn unscharf werden, sodass es ähnliche Bewegungen oder Situationen mit der ursprünglichen Verletzung verknüpft – ein Prozess, der als „Reizgeneralisierung“ bekannt ist. Dadurch können neuronale Muster aktiviert werden, ohne dass der ursprüngliche Reiz vorhanden ist. Konditionierte Reaktionen können in unterschiedlichsten Kontexten auftreten: bei bestimmten Nahrungsmitteln, Stress, Emotionen, Gerüchen, Umgebungen sowie Bewegungen und Aktivitäten. “Dies führt oft zu Schonhaltungen, Vermeidungsverhalten und einer zunehmenden Einschränkung im Alltag", erklärt Herr Zordel. Durch gezieltes Training kann das Gehirn sich neu ausrichten, fehlerhafte neuronale Muster – sogenannte Neurotags – überarbeiten und korrigieren. Letztendlich kann das Nervensystem lernen, Schmerz nicht mehr als Bedrohung wahrzunehmen. Schritt für Schritt gewinnt der Körper das Vertrauen in seine Bewegungen zurück – und mit der Zeit kann der Schmerz nicht nur nachlassen, sondern sogar ganz verschwinden. “Der Schlüssel zur Schmerztherapie liegt nicht nur im körperlichen Training, sondern auch im Umdenken", betont Zordel und ergänzt: “Bewegung kann helfen, das Gehirn neu zu programmieren und den Schmerzkreislauf zu durchbrechen.”

Chronischer Schmerz ist eine komplexe Erfahrung, doch die Hoffnung bleibt: Das Gehirn ist anpassungsfähig und kann sich stetig verändern.

07.04.2025 DGA | Quelle: Ergotopia GmbH, Richard Rupp (openPR)

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Tel: 089/3 59 60 69
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Praxis für Mund-, Kiefer & Gesichtschirurgie
Dr. Friedhelm Busch

Leopoldstr. 159
80804 München
Telefon: 089/3118077
Telefax: 089/3113393
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Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 & 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 14:00
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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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  5. Google Maps

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  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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